Die Behandlung
Für eine Wohlfühlmassage im Sinne des gewerblichen Masseurs benötigen Sie keine Überweisung. Ein kurzer Anruf für einen Termin reich aus.
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Für eine Behandlung mit einem Krankheitsbild benötigt der Heilmasseur eine ärztliche Verordnung/Überweisung mit einer Diagnose um ein konkretes Behandlungsziel zu erarbeiten.
Durch eine gründliche Anamnese wird das Behandlungsziel gemeinsam mit dem Patienten in einem Erstgespräch erhoben.
Die Dauer und Anzahl der Behandlungseinheiten ist sehr individuell und hängt von der Diagnose des Arztes und dem Befinden des Patienten ab.
Sie bezahlen jede Behandlungseinheit vor Ort bei mir, oder per Überweisung am Schluss des Behandlungsblocks. Auch Kartenzahlung ist möglich.
Wenn Sie Ihre Überweisung vor der Behandlung bei Ihrer Gesundheitskasse bewilligen lassen (was im Moment Coronabedingt entfällt), bekommen Sie einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet.
Bei folgenden Versicherungsträgern können Rückerstattungen angesucht werden.
und bei vielen privaten Krankenversicherungen (UNIQA, Merkur, Allianz uvm.) Hier werden bis zu 90% der Kosten rückerstattet. Fragen Sie bitte nach.
Alle Rechte vorbehalten | Wolfgang Riepl
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Heilmasseur Wolfgang Riepl
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